Reise in die Türkei - Einreise und Zollbestimmungen

Die Türkei ist ein sehr beliebtes Reiseland deutscher Urlauber. Aufgrund enger Geschäftsbeziehungen zwischen der Türkei und Deutschland reisen ständig auch viele Geschäftsreisende in die Türkei. Um sich bei der Einreise Zollkosten und Verzögerungen zu ersparen, sollten Reisende genau über die Zollbestimmungen der Türkei informiert sein.

Für Touristen, die aus Deutschland in die Türkei einreisen, gelten folgende Zollbedingungen:

  • Devisen, also Geldmittel können in unbegrenzter Höhe in die Türkei eingeführt werden. Bei der Ausreise ist allerdings der Betrag für die Devisenausfuhr auf 5.000 USD, bzw. Gegenwert in TL, beschränkt.
  • Wird Geld in der Türkei umgetauscht, ist die erhaltene Quittung dafür unbedingt aufzubewahren. Diese Quittung muss bei einem Rücktausch von TL in eine andere Währung für die Ausreise vorgelegt werden.
  • Persönlicher Schmuck kann von Reisenden im Gesamtwert von 15.000 USD eingeführt und bei der Ausreise auch wieder ausgeführt werden. Höhere Werte müssen bei der Einreise eigens deklariert werden.
  • Für Schmuckkäufe in der Türkei sind bei der Ausreise die Kaufbelege vorzulegen.

Gegenstände für den persönlichen Gebrauch:

  • Gegenstände für den persönlichen Gebrauch des Reisenden können bis zu einem Gesamtwert von 300 € zollfrei in die Türkei eingeführt werden. Dazu zählen auch Medikamente, medizinische Artikel und Geschenkartikel.

Zollfrei sind die folgenden Reisemitbringsel:

  1. 400 Zigaretten
  2. 100 Zigarillos von einem Stückgewicht von maximal 3 Gramm
  3. oder 50 Zigarren
  4. 250 Gramm Zigarettentabak und 200 Stück Zigarettenpapier
  5. 250 Gramm Pfeifentabak oder 200 Gramm Kautabak oder 200 Gramm blauer Tabak oder 50 Gramm Schnupftabak
  6. 1 Liter Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 %
  7. 1 Liter Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu 22 %
  8. Insgesamt 600 ml Eau de Cologne, Lavendelwasser, Parfüm, Kölnisch Wasser, Essenzen oder Lotionen
  9. 5 Stück Toilettenartikel, Hautpflegemittel
  10. 1 kg Kaffee, 1kg Tee, 1 kg löslicher Kaffee, 1kg Süßigkeiten, 1 kg Schokolade

Eine Einfuhr der Artikel von Punkt 1. bis Punkt 7. ist nicht für Reisende unter 18 Jahren gestattet.

Da es unter bestimmten Umständen zu Veränderungen geltender Zollbestimmungen kommen kann, sollten vor der Reise nochmals die Informationen des Auswärtigen Amtes dazu nachgelesen werden.