Einreisebestimmungen für Reisen in Türkei

Die Einreise in die Türkei ist für deutsche Staatsangehörige sehr unkompliziert. Anerkannte Dokumente für die Einreise deutscher Bürger sind:

  • Reisepass
  • Vorläufiger Reisepass
  • Personalausweis
  • Vorläufiger Personalausweis - Einschränkung: Keine Einreise mit einem Reiseausweis als Passersatz (nähere Informationen unterbundespolizei.de/)
  • Kinderreisepass
  • Kinderausweis nach altem Muster, der noch Gültigkeit hat (ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr, danach nur mit Lichtbild)

Nicht mehr gültig sind nach den Bestimmungen vom 26.6.2012 Einträge von Kindern in die Ausweisdokumente der Eltern.

Als Vertragsland vom Europäischen Übereinkommen zur Regelung des Personenverkehrs für Mitgliedsstaaten des Europarates gelten entsprechende Bestimmungen für die Einreise in die Türkei. Danach kann auch ein Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass abgelaufen sein, sofern die Ablaufüberschreitung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Das gilt nicht für den vorläufigen Personalausweis.

Gültig sind die Bestimmungen für die Grenzübergänge:

  • griechisch-türkischer Grenzübergang
  • Grenzübergänge Iszmir, Istanbul, Atalya, Canakkale, Mugla, Iskenderun, Aydin, Mersin
  • Airport Istanbul (Yesilköy)
  • Airport Ankara (Esenboga) 

Es werden jedoch gültige Reisedokumente empfohlen, da es bei abgelaufenen Dokumenten Schwierigkeiten bei der Ausreise geben kann.

Aufenthaltsdauer in der Türkei

Touristen können sich für einen Zeitraum von 90 Tagen innerhalb eines Gesamtzeitraums von 180 Tagen ohne Visum in der Türkei aufhalten. Aufenthalte von unter 90 Tagen werden addiert.

Reisende, die bereits eingereist sind und eine Aufenthaltsverlängerung planen, können während 90 Tagen ab Einreise im Land eine weitergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bedingung dafür ist eine Gültigkeit von 90 Tagen für den Reisepass über den Aufenthalt hinaus.

Für die Planung von Reisen über die genannten Aufenthaltsfristen von Touristen hinaus muss bei der jeweiligen türkischen Auslandsvertretung ein Visum beantragt werden.

Besonderheiten ergeben sich bei Reisenden mit einem vormals beantragten Visum für die Besteigung des Berges Ararat. Für den Aufenthalt über die Zeit der Bergtour hinaus müssen sie direkt nach der Tour eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerpolizei der Sicherheitsdirektion in der Provinz einholen.

Andere Staatsangehörige mit Reisedokumenten aus Deutschland

Bürger anderer Nationalitäten, die über Reisedokumente verfügen, die in Deutschland ausgestellt, können mit diesen Dokumenten in die Türkei einreisen. Bürger mit türkischer Staatsangehörigkeit aus Deutschland sollten mit einem türkischen Pass einreisen.

Minderjährige, die allein oder mit einem Elternteil reisen

Es gibt keine besonderen Vorschriften über die Einreise von allein reisenden Minderjährigen oder für Minderjährige, die mit nur einem Elternteil in die Türkei einreisen. Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit (Deutschland/Türkei) benötigen zur Wiedereinreise in Deutschland ein deutsches Kinderreisedokument.

Transitländer und Türkei-Transit

Über Einreise- und Transitreisebestimmungen der Transitländer sollten Reisende jeweils beim Auswärtigen Amt Informationen einholen. Das gilt für den Transit durch die Türkei bei der Reise in Drittländer.

In Anbetracht militärischer Auseinandersetzungen mit einigen angrenzenden Staaten und Regionen sollten Reisende, die dort Ziele anreisen möchten, die aktuellen Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts nachlesen.